Brandschaden
Versicherungen sind oft recht ideenreich, wenn es darum geht, Ersatzansprüche abzuwehren. Diese Erfahrung konnte auch Frau Stelter aus Berlin machen. Ob sie einen Ersatz bekommen hätte, wenn sie ihren Aschenbecher zum ersten Mal im Mülleimer entleert hätte? Dem Schreiben der Versicherung nach zu urteilen wohl schon.
09.07.2002
Frau
R..... Stelter
[Strasse]*
13583 Berlin
Ihr Schreiben vom 16.06.2002/Posteingang 24.06.2002
Feuerschaden vom 15.04.2002
Schaden-Nr.: xxxxx-xxx.xxx.xxx* 5300-1000
Sehr geehrte Frau Stelter,
Ihre ausführliche Schadenschilderung haben wir zu Kenntnis genommen.
Da Sie Ihren Aschenbecher seit über vierzig Jahren im Mülleimer ausleeren, sehen wir ein grob fahrlässiges Verhalten in Ihrer Vorgehensweise.
Wir lehnen aus diesem Grunde eine Ersatzpflicht des Brandschadens vom 15.04.2002 ab.
[...übliches Geblubber hier nicht wichtig...]
Abzug des Schreibens als Bild hier abrufbar.
Eingesandt von Jürgen Stelter, seine Webpräsens findest du unter tut-not.de.
*) Adresse und Versicherungsnummern unkenntlich gemacht